Satzungsbeschluss Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. P_01_2 „Gewerbepark Zschortau/Lemsel“ wird rechtskräftig aufgestellt, bis zur Umsetzung eines Gewerbegebietes wird das Areal als Ackerfläche genutzt
Seit 1992 besteht für knapp 44 Hektar an Zschortau angrenzende Fläche ein gültiger Bebauungsplan unter den Namen Gewerbepark Zschortau. Er sieht die Nutzung des Areals – wie im Entwurf des Flächennutzungsplan vorgesehen – für Gewerbe vor.
Gemeinsam mit der Gemeinde Rackwitz möchte der Entwickler AM:PM ein Gewerbeareal der Zukunft entstehen lassen – ein Rechenzentrum. Hightech in Reinform – Grundlage für das Funktionieren mobiler Dienste, künstlicher Intelligenz, Forschung und Hochtechnologie schlechthin.
Das Rechenzentrum Zschortau-Rackwitz soll der Gemeinde unmittelbar, wie auch der gesamten Region Nordsachsen, einen Weg in die Zukunft eröffnen. Qualifizierte und spezialisierte Arbeitsplätze in einer Zukunftsindustrie, verkehrsarme Wertschöpfung, finanzielle kommunale Unabhängigkeit, mögliche Nutzung von Abwärme – um nur die direkten Effekte zu nennen.
Ein Stück Zukunftstechnologie kann für Zschortau-Rackwitz und die Region eine Verbindung von Stabilität mit den Vorzügen des digitalen Zeitalters schaffen. Rechenzentren selbst sind als digitale Infrastruktur für weitere Ansiedlungen in den Bereichen KI, IT und Technologie eine wichtige Grundlage.
Die geplante Fläche in Rackwitz ist seit 1992 durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Gewerbepark Zschortau und bleibt somit als Gewerbegebiet deklariert. Bislang wurde das Areal landwirtschaftlich genutzt. Mit der Fortschreibung des Bebauungsplans kann die Fläche an heutige technische, ökologische und städtebauliche Anforderungen angepasst werden und eine Nutzung als Hochtechnologiegebiet ermöglichen. Insgesamt umfasst das Gebiet rund 100 Hektar, davon etwa 44 Hektar gewerbliches Bauland. Weitere Flächen sollen der Erschließung dienen. Der Großteil der übrigen Flächen ist als Ausgleichsflächen vorgesehen und bleiben somit in der aktuellen Nutzung.
Grundidee ist die Entwicklung eines modernen Rechenzentrum-Campus. Dieser soll aus mehreren Gebäudemodulen, Büroelementen sowie einem Umspannwerk zur Stromversorgung bestehen. Ergänzend wird ein Batteriespeicher geprüft, um die Versorgung noch nachhaltiger zu gestalten. Die vorgesehene Anschlussleistung liegt zunächst bei 500 Megawatt.
Die Fläche bei Zschortau ist seit 1992 als Gewerbegebiet vorgesehen. Anstatt sie für Industrie oder Logistik zu nutzen, setzen wir hier bewusst auf eine saubere und zukunftsfähige Technologie: ein Rechenzentrum, das Arbeitsplätze und Einnahmen schafft – im Einklang mit Mensch und Natur.
Bereits in der Projektidee spielt der schonende Umgang mit Ressourcen eine zentrale Rolle. Eine Nutzung von Grundwasser oder gar Frischwasser zur Kühlung wird nicht gefordert werden. Die spätere technische Umsetzung wird sich an höchsten Standards für Effizienz und Nachhaltigkeit orientieren.
Darüber hinaus werden Fassadenbegrünungen und klimaangepasste Bepflanzungen vorgesehen. Das Areal wird einen vollständig umfassenden, stark bepflanzten Grüngürtel erhalten. Ein aktuelles Artenschutzkonzept wird bereits im Zuge der der ersten Vorplanungen begonnen und parallel umfangreich erstellt.
Es unterstützt die Ansiedlung neuer Arten im Umfeld, die Belange des angrenzenden FFH-Gebietes werden vollumfänglich berücksichtigt. Regenwasser wird teilweise versickert und gedrosselt sowie zeitversetzt in die alten Lober-Flussarme geleitet, so dass dort die Gewässer einen natürlichen Wasserstand erhalten können. Zudem wird die entstehende Abwärme an der Grundstücksgrenze zur weiteren Nutzung für Wärmenetze oder andere Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Eventuelle Eingriffe werden durch neue Grünflächen, Bäume
und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Das Areal wird über die Bundesstraße 184 erschlossen werden. Ein Verkehrsgutachten stellt sicher, dass die Anbindung reibungslos funktioniert. Für die Stromversorgung ist ein Anschluss an das Stromnetz in der Region vorgesehen, der eine Leistung von 500 Megawatt absichern kann. Die Datenanbindung erfolgt über eine Glasfaserleitung zum Internet-Knotenpunkt Leipzig-Taucha.
Vor dem Bau wird das Vorhaben durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Rackwitz fixiert, welcher den Bebauungsplan ergänzt und präzisiert. Alle Hinweise und Einwendungen zum Bauungsplanverfahren werden im Rahmen der Abwägung in den Bebauungsplan integriert. Ergänzend sind Vereinbarungen zur Erschließung und zum Netzanschluss notwendig.
Am 5. November 2025 fand in der Turnhalle Zschortau eine Bürger-Informationsveranstaltung zum geplanten Rechenzentrum Zschortau-Rackwitz (RZZR) statt. Über 200 Rackwitzer nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen und Anregungen in den anstehenden Planungsprozess einzubringen.
Bürgerinformation zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Beteiligungsprozess.
Hier finden Sie die Dokumentation der Veranstaltung.
Die Welt verändert sich rasant. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Online-Handel und moderne Forschung bestimmen immer stärker den Alltag – von der Schule bis ins Krankenhaus, von der Wirtschaft bis in das privates Leben. Damit all das funktioniert, braucht es eine unsichtbare, aber unverzichtbare Infrastruktur: Rechenzentren. Sie sind das Rückgrat der digitalen Welt – so wichtig wie Straßen, Stromleitungen oder Wasserleitungen.
In Sachsen gibt es bislang noch kein einziges Groß-Rechenzentrum. Mit dem geplanten Projekt in Rackwitz könnte die Region die erste sein, die diesen Schritt wagt – und damit aktiv die Zukunft gestaltet, statt nur zu reagieren.
Mit der Ansiedlung eines Rechenzentrums verändert sich die Umgebung vor allem im Hinblick auf Infrastruktur und wirtschaftliche Dynamik. Ein Rechenzentrum bringt Investitionen in moderne Strom- und Glasfasernetze mit sich, von denen auch Unternehmen und private Haushalte profitieren können. Zudem entstehen Arbeitsplätze – direkt im Betrieb, aber auch indirekt bei Dienstleistern, Bauunternehmen und im Facility Management.
Ein Groß-Rechenzentrum mit 500 MW Anschlussleistung bringt jährlich hohe Gewerbesteuereinnahmen. Das bedeutet: Rackwitz kann sich aus eigener Kraft entschulden und in moderne Infrastuktur investieren: Schulen, Vereine und Kultur. Die Erträge haben das Potenzial die kommunalen Finanzen dauerhaft zu stabilisieren.
Schon in der Bauphase entstehen zahlreiche Jobs und dauerhaft werden ca. 120 – 150 qualifizierte und spezialisierte Arbeitsplätze direkt in Rackwitz geschaffen. So entstehen Chancen für junge Menschen, in der Region einen sicheren Arbeitsplatz in einer Zukunftsbranche zu finden.
Der seit Jahren beschlossene B-Plan sieht ein Gewerbegebiet vor. Die klassischen Varianten in der Region sind Logistik – mit viel Verkehr, Industrie – mit viel Verkehr und Emission und Energie – mit viel Flächenverbrauch und wenig Wertschöpfung.
Ein Rechenzentrum ist kein lautes Industriegebiet – daher erfolgt die Gebietszuweisung Sondergebiet Hochtechnologie. Es ist ein „Gewerbeareal“ in dem IT-Technik zum Einsatz kommt, die wenig Verkehr und wenig Immissionen hervorruft. Es erzeugt kaum Verkehr, die Geräusche der Kühlanlagen sind in Wohngebieten nicht hörbar. Dazu kommen: Höchste Wertschöpfung und Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde. Diese Möglichkeit bietet den höchsten Nutzen für die Gemeinde gegenüber allen anderen Varianten.
Wo ein Rechenzentrum entsteht, folgen weitere Unternehmen in der Region: IT-Dienstleister, Start-Ups, Forschungseinrichtungen, Dienstleister. Die Region Leipzig und Delitzsch und damit auch die Gemeinde Rackwitz würden von stabiler Entwicklung von Zukunftsbranchen profitieren – und von Risiken bestehender Industrien wie Automobil oder Luftfracht absichern.
Das stärkt nicht nur die gesamte Region, sondern sichert auch Arbeitsplätze für kommende Generationen. Rechenzentren stehen für eine Transformation der Wirtschaft in digitale Zeitalter.
Deutschland hat im internationalen Vergleich Nachholbedarf: Länder wie die USA oder China sind längst weiter. Die Bundesregierung und der Digitalverband Bitkom haben deshalb einen Aktionsplan Rechenzentren 2025 aufgestellt. Und Rackwitz kann Teil dieser Bewegung sein – mit einem Projekt, das weit über die Grenzen unserer Gemeinde hinausstrahlt und Leipzig sowie die Region Sachsen-Nordsachsen stärkt.
Ein Rechenzentrum ist kein Projekt von heute auf morgen. Es wird in enger Abstimmung mit Gemeinde, Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Vereinen, Entwicklern, Planern, Betreibern und Partnern entwickelt. Uns ist wichtig: Wir hören zu, wir nehmen Sorgen ernst, wir gestalten gemeinsam. So wird aus einem großen, internationalen Projekt ein Gewinn für unsere Heimat – für die Menschen in Rackwitz, für die Region Leipzig und für die kommenden Generationen.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. P_01_2 „Gewerbepark Zschortau/Lemsel“ wird rechtskräftig aufgestellt, bis zur Umsetzung eines Gewerbegebietes wird das Areal als Ackerfläche genutzt
Vorprüfung
Von Januar bis August 2025 erfolgte eine Vorprüfung der Fläche hinsichtlich ihrer Eignung, der technischen Machbarkeit sowie die Durchführung von Vorstudien zur weiteren Planung.
Planung
Oktober 2025
Der Gemeinderat prüft und erörtert die Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes sowie eine mögliche Veräußerung der gemeindlichen Flächen an den Projektträger. In diesem Zusammenhang fasst der Gemeinderat eine Absichtserklärung.
Bürgerinformation
November 2025
Im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung soll die frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger über das Projekt vor dem eigentlichen Projektstart – dem Aufstellungsbeschluss - erfolgen.
Städtebauliche Vereinbarung
November 2025
Zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger/Entwickler wird eine städtebauliche Planungs- und Entwicklungsvereinbarung gemäß § 11 BauGB geschlossen.
Aufstellungsbeschluss
November 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung / Aktualisierung des Bebauungsplanes P01_2 ‚Gewerbepark Zschortau/Lemsel‘ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Vorentwurf Bebauungsplan
Mai / Juni
Der Vorhabenträger und die Planer erstellen einen Vorentwurf des adaptierten Bebauungsplanes
Beschluss Öffentlichkeitsbeteiligung
Juni
Beschluss des Gemeinderates über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Zweite Bürgerinformation
27. August
Durchführung einer zweiten Bürgerinformation zur informellen Einbindung der Öffentlichkeit in den Beteiligungsprozess. Dies erfolgt zu Beginn der Beteiligungsfrist.
Öffentliche Auslegung Vorentwurf
Q3
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Auswertung der Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung in Form einer Abwägungstabelle
Die Abwägungstabelle wird erstellt und öffentlich präsentiert. In Abhängigkeit vom Änderungsbedarf finden weiteren Abstimmungsrunden mit der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat statt.
Entwurf Bebauungsplan
Hiernach wird der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.
Auslegungsbeschluss
Nach Präsentation und Diskussion fasst der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan.
Weitere Bürgerinformation
Zu Beginn der Auslegungsfreist erfolgt eine weitere Bürgerinformation zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird öffentlich ausgelegt. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Auswertung der Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung in Form einer Abwägungstabelle
Die Abwägungstabelle wird erstellt. In Abhängigkeit vom Änderungsbedarf finden weiteren Abstimmungsrunden mit der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat statt.
Satzungsphase
Ende 2027 werden die Satzungsfassung und der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan erstellt. Im Anschluss daran fasst der Gemeinderat den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Starke Finanzen
Hohe Gewerbesteuern entschulden Rackwitz und schaffen neue Investitionsmöglichkeiten – für Schulen, Vereine und Infrastruktur. Die Erträge haben das Potenzial die kommunalen Finanzen dauerhaft zu stabilisieren.
Arbeitsplätze vor Ort
Im Rechenzentrum entstehen 120–150 sichere Jobs sowie zusätzliche Ausbildungsplätze bei Partnern.
Saubere Technologie
Wenig Verkehr, sowie geringe Immissionen und für Anwohner nicht hörbar – Hightech statt Industrie und Logistik.
Zukunftssicherheit
Steuern und Jobs stammen aus einer echten Zukunftstechnologie, die Rackwitz langfristig stärkt.
Weniger Fläche – mehr Nutzen
Das Rechenzentrum benötigt weniger Fläche im ausgewiesenen Gewerbegebiet, bringt der Gemeinde aber mehr Steuereinnahmen als eine Logistik- oder Industrieansiedlung.
Zum Rechenzentrum Zschortau-Rackwitz finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt.
Die aktuellen Daten mit Uhrzeit finden Sie immer rechtzeitig hier.
Lokales Projektbüro
Hier im Projektbüro gibt es regelmäßig die Möglichkeit sich zu informieren.
Für eine individuelle Terminvereinbarung nehmen Sie bitte über die E-Mail-Adresse info@rzzr.de mit uns Kontakt auf.
Adresse Projektbüro
Ehemaliges Rathaus Zschortau
Lindenstraße 21 a
04519 Rackwitz OT Zschortau
Für die Fläche gilt seit 1992 der rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbepark Zschortau/Lemsel“ – eine gewerbliche Nutzung ist damit seit langem vorgezeichnet. Realistische Alternativen wären Logistik, Industrie- und Produktionsbetriebe oder Energieerzeugung. Sie alle benötigen mehr Fläche, verursachen deutlich mehr Verkehr und Lärm und bringen der Gemeinde weniger Einnahmen. Das Rechenzentrum belegt nur den östlichen Teil des Plangebiets; der westliche Teil wird Grün- und Ausgleichsfläche. Die versiegelte Fläche fällt dadurch deutlich geringer aus als im heute gültigen Plan – gebaut wird mehrgeschossig, also in die Höhe statt in die Breite.
Ein Rechenzentrum ist kein klassischer Industrie- oder Produktionsbetrieb. Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen sowie der dauerhafte, auch nächtliche LKW- und Pendlerverkehr entfallen, wie ihn etwa ein Logistikzentrum auf derselben Fläche mit sich brächte. Geräusche entstehen im Wesentlichen an den Kühlanlagen. Wie hoch die Belastung an den nächstgelegenen Wohnbebauungen tatsächlich ausfällt, untersucht derzeit ein Schallgutachter; die Ergebnisse werden spätestens mit dem Entwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt, Vorentwürfe befinden sich in den Unterlagen zur Veranstaltung vom 27.08.2026. Auch die Verkehrsumfänge werden im laufenden Verfahren durch ein Verkehrsgutachten untersucht.
Gekühlt wird in geschlossenen Kreisläufen. Eine dauerhafte Entnahme und damit ein Verbrauch von Trink- oder Grundwasser ist für Kühlzwecke nicht vorgesehen, ebenso wenig eine Aufheizung von Gewässern – der Region wird also kein Trink- oder Grundwasser entzogen. Regenwasser wird stattdessen auf dem Gelände aufgefangen, versickert und gedrosselt in die alten Lober-Arme geleitet, was zu einem natürlichen Wasserhaushalt beiträgt. Diese Regelungen werden verbindlich in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Rechenzentrumsbetreiber, Projektentwickler und Gemeinde festgeschrieben.
Im überregionalen Stromnetz in Mitteldeutschland sind umfangreiche Strommengen verfügbar. Diese stammen meist aus Solar- und Windparks und würden, wenn sie nicht in der Region verbraucht werden, über Fernleitungen nach Süd- und Westdeutschland geleitet. Das verursacht zusätzliche Netzkosten. Daher sollte der Strom dort verbraucht werden, wo er entsteht, in unserer Region. Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet neue Rechenzentren, ihren Bedarf ab dem 1. Januar 2027 bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken, und schreibt einen Effizienzwert (PUE) von höchstens 1,2 vor (s. oben). Darüber hinaus werden Lieferverträge mit neu errichteten Wind- und Solaranlagen (PPA) angestrebt; zusätzlich wird ein Batteriespeicher geprüft.
Nein. Die Kosten des Netzanschlusses trägt das Projekt, nicht die Allgemeinheit – der Baukostenzuschuss des Entwicklers an den Netzbetreiber liegt im mehrstelligen Millionenbereich, seine Kalkulation ist von der Bundesnetzagentur geprüft und freigegeben. Ein großer, verlässlicher Abnehmer kann die Netzkosten sogar dämpfen: MITNETZ STROM musste z.B. 2024 an 225 Tagen Wind- und Solaranlagen abregeln, weil der erzeugte Strom keinen Abnehmer fand – diese Abregelung zahlen am Ende alle Netzkunden. Bezieht das Rechenzentrum diesen Strom, wirkt das preisdämpfend. Beim Strombezug selbst gilt ab dem 1. Januar 2027 durch das Energieeffizienzgesetz: bilanziell 100 % erneuerbar, Effizienzwert (PUE) höchstens 1,2 – zusätzlich werden Lieferverträge mit neu errichteten Wind- und Solaranlagen angestrebt.
Die Abwärme des Rechenzentrums soll nicht ungenutzt entweichen: Sie wird an der Grundstücksgrenze für ein Wärmenetz oder andere Abnehmer bereitgestellt – Gespräche dazu werden initiiert unter anderem mit den umliegenden Gemeinden sowie auch den Stadtwerken Leipzig. Wie sich der Betrieb auf das lokale Klima auswirkt, klärt ein Mikroklimakonzept, das derzeit erstellt wird und spätestens zur Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs im Frühjahr 2027 vorliegt – also bevor entschieden wird. Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten deuten darauf hin, dass die Auswirkungen auf das Umfeld gering ausfallen.
Abgase entstehen ausschließlich an den Notstromaggregaten – und diese laufen nur bei einem Netzausfall sowie für vorgeschriebene Testläufe, typischerweise eine Stunde pro Monat und das tagsüber. Vorgesehen sind Aggregate nach dem Stand der Technik mit SCR-Abgasnachbehandlung, vergleichbar mit „AdBlue“ beim Dieselmotor, ein späterer Betrieb mit E-Fuels ist technisch bereits vorbereitet. Es gelten die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).
Das Areal erhält einen umlaufenden, dicht bepflanzten Grüngürtel, dazu eine umfangreiche Regenwasserversickerung und eine gezielte und gedrosselte Reaktivierung/Einleitung des alten Lober als neues Biotop, das alles mit klimaangepassterBepflanzung nach dem „animal aided design“ Standard. Umfangreiche Ausgleichsflächen liegen in direkter Nachbarschaft. Ein Artenschutzkonzept wird derzeit erarbeitet, die Belange des angrenzenden FFH-Gebiets werden im Verfahren fachlich untersucht und berücksichtigt. Eingriffe werden so durch neue Grünflächen, Bäume und umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Rechenzentren sind auf 40 Jahre und mehr ausgelegt; für einen späteren Rückbau gelten Kreislaufwirtschaftsgesetz und Ersatzbaustoffverordnung mit strenger Trenn- und Verwertungspflicht.
Ja, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerpflicht und die Zuordnung des Gewerbebetriebs zu Rackwitz vorliegen. Die Gewerbesteuer wird dabei nicht zwischen Gemeinde und Betreiber „vereinbart“, sondern entsteht aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Gewerbesteuergesetzes, eine bestimmte Gewerbesteuersumme kann sich die Gemeinde deshalb nicht vertraglich zusichern lassen. Für die Gemeinde war dennoch von Beginn an wichtig, dass mit dem Vorhaben dauerhafte und planbare wirtschaftliche Effekte entstehen können – bei einem Projekt dieser Größenordnung ein wesentlicher Aspekt der kommunalen Abwägung.
Gemeinde und Vorhabenträger schließen nach dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und vor Übertragung des Grundstücks zivilrechtliche Vereinbarungen. Darin sollen zusätzliche Maßnahmen festgelegt werden, die konkret zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde beitragen – orientiert unter anderem an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). So wirken die wirtschaftlichen Effekte des Projekts nicht nur im Steueraufkommen, sondern unmittelbar vor Ort.
Entschieden wird öffentlich und in mehreren Schritten im Gemeinderat Rackwitz. Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt noch bis zum 13. September 2026 aus und kann auf der Homepage der Gemeinde oder im Rathaus eingesehen werden. Während dieser Frist kann jede und jeder Bedenken, Anregungen und Einwendungen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans einreichen. Alle Stellungnahmen werden in eine Abwägungstabelle aufgenommen, fachlich bewertet und münden in einen Abwägungsvorschlag, 2027 folgt die Auslegung des Entwurfs mit erneuter Gelegenheit zur Stellungnahme. Zwischen den Terminen ist das Projektbüro in Zschortau nach Vereinbarung ansprechbar, weitere Veranstaltungen zu einzelnen Fachthemen sind vorgesehen.
Ja. Es sind rund 150 direkte Arbeitsplätze geplant, viele weitere indirekt. Zudem gibt es Chancen für Ausbildung und Weiterbildung.
Das Projekt wird vom erfahrenen Entwickler von Rechenzentren, AM:PM Grund, in enger Abstimmung mit der Gemeinde Rackwitz umgesetzt.
Die exakten Verkehrsumfänge ebenso wie die Immission für die nächstliegende Wohnbebauung werden im Bebauungsplanverfahren untersucht.
Eingriffe werden durch neue Grünflächen, Bäume und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Ja. Es sind rund 150 direkte Arbeitsplätze geplant, viele weitere indirekt. Zudem gibt es Chancen für Ausbildung und Weiterbildung.
Das Projekt wird vom erfahrenen Entwickler von Rechenzentren, AM:PM Grund, in enger Abstimmung mit der Gemeinde Rackwitz umgesetzt.
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