Rechenzentrum Zschortau-Rackwitz

Wo das Internet zuhause ist

Das Projekt

Seit 1992 besteht für knapp 44 Hektar an Zschortau angrenzende Fläche ein gültiger Bebauungsplan unter den Namen Gewerbepark Zschortau. Er sieht die Nutzung des Areals – wie im Entwurf des Flächennutzungsplan vorgesehen – für Gewerbe vor.

Gemeinsam mit der Gemeinde Rackwitz möchte der Entwickler AM:PM ein Gewerbeareal der Zukunft entstehen lassen – ein Rechenzentrum. Hightech in Reinform – Grundlage für das Funktionieren mobiler Dienste, künstlicher Intelligenz, Forschung und Hochtechnologie schlechthin.

Das Rechenzentrum Zschortau-Rackwitz soll der Gemeinde unmittelbar, wie auch der gesamten Region Nordsachsen, einen Weg in die Zukunft eröffnen. Qualifizierte und spezialisierte Arbeitsplätze in einer Zukunftsindustrie, verkehrsarme Wertschöpfung, finanzielle kommunale Unabhängigkeit, mögliche Nutzung von Abwärme – um nur die direkten Effekte zu nennen.

Ein Stück Zukunftstechnologie kann für Zschortau-Rackwitz und die Region eine Verbindung von Stabilität mit den Vorzügen des digitalen Zeitalters schaffen. Rechenzentren selbst sind als digitale Infrastruktur für weitere Ansiedlungen in den Bereichen KI, IT und Technologie eine wichtige Grundlage.

Die geplante Fläche in Rackwitz ist seit 1992 durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Gewerbepark Zschortau und bleibt somit als Gewerbegebiet deklariert. Bislang wurde das Areal landwirtschaftlich genutzt. Mit der Fortschreibung des Bebauungsplans kann die Fläche an heutige technische, ökologische und städtebauliche Anforderungen angepasst werden und eine Nutzung als Hochtechnologiegebiet ermöglichen. Insgesamt umfasst das Gebiet rund 100 Hektar, davon etwa 44 Hektar gewerbliches Bauland. Weitere Flächen sollen der Erschließung dienen.  Der Großteil der übrigen Flächen ist als Ausgleichsflächen vorgesehen und bleiben somit in der aktuellen Nutzung.

Grundidee ist die Entwicklung eines modernen Rechenzentrum-Campus. Dieser soll aus mehreren Gebäudemodulen, Büroelementen sowie einem Umspannwerk zur Stromversorgung bestehen. Ergänzend wird ein Batteriespeicher geprüft, um die Versorgung noch nachhaltiger zu gestalten. Die vorgesehene Anschlussleistung liegt zunächst bei 500 Megawatt.

Die Fläche bei Zschortau ist seit 1992 als Gewerbegebiet vorgesehen. Anstatt sie für Industrie oder Logistik zu nutzen, setzen wir hier bewusst auf eine saubere und zukunftsfähige Technologie: ein Rechenzentrum, das Arbeitsplätze und Einnahmen schafft – im Einklang mit Mensch und Natur.

Bereits in der Projektidee spielt der schonende Umgang mit Ressourcen eine zentrale Rolle. Eine Nutzung von Grundwasser oder gar Frischwasser zur Kühlung wird nicht gefordert werden. Die spätere technische Umsetzung wird sich an höchsten Standards für Effizienz und Nachhaltigkeit orientieren.

Darüber hinaus werden Fassadenbegrünungen und klimaangepasste Bepflanzungen vorgesehen. Das Areal wird einen vollständig umfassenden, stark bepflanzten Grüngürtel erhalten. Ein aktuelles Artenschutzkonzept wird bereits im Zuge der der ersten Vorplanungen begonnen und parallel umfangreich erstellt.

Es unterstützt die Ansiedlung neuer Arten im Umfeld, die Belange des angrenzenden FFH-Gebietes werden vollumfänglich berücksichtigt. Regenwasser wird teilweise versickert und gedrosselt sowie zeitversetzt in die alten Lober-Flussarme geleitet, so dass dort die Gewässer einen natürlichen Wasserstand erhalten können. Zudem wird die entstehende Abwärme an der Grundstücksgrenze zur weiteren Nutzung für Wärmenetze oder andere Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Eventuelle Eingriffe werden durch neue Grünflächen, Bäume
und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Das Areal wird über die Bundesstraße 184 erschlossen werden. Ein Verkehrsgutachten stellt sicher, dass die Anbindung reibungslos funktioniert. Für die Stromversorgung ist ein Anschluss an das Stromnetz in der Region vorgesehen, der eine Leistung von 500 Megawatt absichern kann. Die Datenanbindung erfolgt über eine Glasfaserleitung zum Internet-Knotenpunkt Leipzig-Taucha.

Vor dem Bau wird das Vorhaben durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Rackwitz fixiert, welcher den Bebauungsplan ergänzt und präzisiert. Alle Hinweise und Einwendungen zum Bauungsplanverfahren werden im Rahmen der Abwägung in den Bebauungsplan integriert. Ergänzend sind Vereinbarungen zur Erschließung und zum Netzanschluss notwendig.

Am 5. November 2025 fand in der Turnhalle Zschortau eine Bürger-Informationsveranstaltung zum geplanten Rechenzentrum Zschortau-Rackwitz (RZZR) statt. Über 200 Rackwitzer nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen und Anregungen in den anstehenden Planungsprozess einzubringen.

Hier finden Sie die Dokumentation der Veranstaltung.

Bürgerinformation zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Beteiligungsprozess.

Hier finden Sie die Dokumentation der Veranstaltung.

rechenzentrum

Wofür wird ein Rechenzentrum gebraucht?

Die Welt verändert sich rasant. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Online-Handel und moderne Forschung bestimmen immer stärker den Alltag – von der Schule bis ins Krankenhaus, von der Wirtschaft bis in das privates Leben. Damit all das funktioniert, braucht es eine unsichtbare, aber unverzichtbare Infrastruktur: Rechenzentren. Sie sind das Rückgrat der digitalen Welt – so wichtig wie Straßen, Stromleitungen oder Wasserleitungen.

In Sachsen gibt es bislang noch kein einziges Groß-Rechenzentrum. Mit dem geplanten Projekt in Rackwitz könnte die Region die erste sein, die diesen Schritt wagt – und damit aktiv die Zukunft gestaltet, statt nur zu reagieren.

Mit der Ansiedlung eines Rechenzentrums verändert sich die Umgebung vor allem im Hinblick auf Infrastruktur und wirtschaftliche Dynamik. Ein Rechenzentrum bringt Investitionen in moderne Strom- und Glasfasernetze mit sich, von denen auch Unternehmen und private Haushalte profitieren können. Zudem entstehen Arbeitsplätze – direkt im Betrieb, aber auch indirekt bei Dienstleistern, Bauunternehmen und im Facility Management.

Stabile Finanzen für unsere Gemeinde

Ein Groß-Rechenzentrum mit 500 MW Anschlussleistung bringt jährlich hohe Gewerbesteuereinnahmen. Das bedeutet: Rackwitz kann sich aus eigener Kraft entschulden und in moderne Infrastuktur investieren: Schulen, Vereine und Kultur. Die Erträge haben das Potenzial die kommunalen Finanzen dauerhaft zu stabilisieren.

Arbeitsplätze vor Ort

Schon in der Bauphase entstehen zahlreiche Jobs und dauerhaft werden ca. 120 – 150 qualifizierte und spezialisierte Arbeitsplätze direkt in Rackwitz geschaffen. So entstehen Chancen für junge Menschen, in der Region einen sicheren Arbeitsplatz in einer Zukunftsbranche zu finden.

Das mögliche „Sondergebiet Hochtechnologie“ – Weniger Belastung, mehr Sicherheit

Der seit Jahren beschlossene B-Plan sieht ein Gewerbegebiet vor. Die klassischen Varianten in der Region sind Logistik – mit viel Verkehr, Industrie – mit viel Verkehr und Emission und Energie – mit viel Flächenverbrauch und wenig Wertschöpfung.

Ein Rechenzentrum ist kein lautes Industriegebiet – daher erfolgt die Gebietszuweisung Sondergebiet Hochtechnologie. Es ist ein „Gewerbeareal“ in dem IT-Technik zum Einsatz kommt, die wenig Verkehr und wenig Immissionen hervorruft. Es erzeugt kaum Verkehr, die Geräusche der Kühlanlagen sind in Wohngebieten nicht hörbar. Dazu kommen: Höchste Wertschöpfung und Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde. Diese Möglichkeit bietet den höchsten Nutzen für die Gemeinde gegenüber allen anderen Varianten.

Ein Magnet für Zukunftstechnologien

Wo ein Rechenzentrum entsteht, folgen weitere Unternehmen in der Region: IT-Dienstleister, Start-Ups, Forschungseinrichtungen, Dienstleister. Die Region Leipzig und Delitzsch und damit auch die Gemeinde Rackwitz würden von stabiler Entwicklung von Zukunftsbranchen profitieren – und von Risiken bestehender Industrien wie Automobil oder Luftfracht absichern.

Das stärkt nicht nur die gesamte Region, sondern sichert auch Arbeitsplätze für kommende Generationen. Rechenzentren stehen für eine Transformation der Wirtschaft in digitale Zeitalter.

Warum es gerade jetzt wichtig ist

Deutschland hat im internationalen Vergleich Nachholbedarf: Länder wie die USA oder China sind längst weiter. Die Bundesregierung und der Digitalverband Bitkom haben deshalb einen Aktionsplan Rechenzentren 2025 aufgestellt. Und Rackwitz kann Teil dieser Bewegung sein – mit einem Projekt, das weit über die Grenzen unserer Gemeinde hinausstrahlt und Leipzig sowie die Region Sachsen-Nordsachsen stärkt.

Unser gemeinsamer Weg

Ein Rechenzentrum ist kein Projekt von heute auf morgen. Es wird in enger Abstimmung mit Gemeinde, Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Vereinen, Entwicklern, Planern, Betreibern und Partnern entwickelt. Uns ist wichtig: Wir hören zu, wir nehmen Sorgen ernst, wir gestalten gemeinsam. So wird aus einem großen, internationalen Projekt ein Gewinn für unsere Heimat – für die Menschen in Rackwitz, für die Region Leipzig und für die kommenden Generationen.

Der Zeitplan

1992
2025
2026
2027

Die zentralen Eckdaten im Überblick

Starke Finanzen
Hohe Gewerbesteuern entschulden Rackwitz und schaffen neue Investitionsmöglichkeiten – für Schulen, Vereine und Infrastruktur. Die Erträge haben das Potenzial die kommunalen Finanzen dauerhaft zu stabilisieren.

mitarbeiter

Arbeitsplätze vor Ort
Im Rechenzentrum entstehen 120–150 sichere Jobs sowie zusätzliche Ausbildungsplätze bei Partnern.

technologie

Saubere Technologie
Wenig Verkehr, sowie geringe Immissionen und für Anwohner nicht hörbar – Hightech statt Industrie und Logistik.

mehr nutzen

Zukunftssicherheit
Steuern und Jobs stammen aus einer echten Zukunftstechnologie, die Rackwitz langfristig stärkt.

mehr nutzen

Weniger Fläche – mehr Nutzen
Das Rechenzentrum benötigt weniger Fläche im ausgewiesenen Gewerbegebiet, bringt der Gemeinde aber mehr Steuereinnahmen als eine Logistik- oder Industrieansiedlung.

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Beteiligung und
Bürgerdialog

Zum Rechenzentrum Zschortau-Rackwitz finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt.
Die aktuellen Daten mit Uhrzeit finden Sie immer rechtzeitig hier.

Lokales Projektbüro

Hier im Projektbüro gibt es regelmäßig die Möglichkeit sich zu informieren.

Für eine individuelle Terminvereinbarung nehmen Sie bitte über die E-Mail-Adresse info@rzzr.de mit uns Kontakt auf.

Adresse Projektbüro

Ehemaliges Rathaus Zschortau
Lindenstraße 21 a
04519 Rackwitz OT Zschortau

Häufige Fragen

Für die Fläche gilt seit 1992 der rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbepark Zschortau/Lemsel“ – eine gewerbliche Nutzung ist damit seit langem vorgezeichnet und der Ackerboden wäre bei jeder Umsetzung dieses Plans in Anspruch genommen worden – beidseits des Lober. Realistische Alternativen wären Logistik, Industrie- und Produktionsbetriebe oder Energieerzeugung. Sie alle verursachen deutlich mehr Verkehr und Lärm und bringen der Gemeinde weniger Einnahmen.

Zudem: Das Rechenzentrum belegt nur den östlichen Teil des Plangebiets, der westliche Teil wird Grün- und Ausgleichsfläche und bleibt teilweise in landwirtschaftlicher Nutzung. Versiegelt werden nach dem Vorentwurf rund 32 Hektar gegenüber rund 47 Hektar nach dem Plan von 1992 – gebaut wird dreigeschossig, also in die Höhe statt in die Fläche. Der Abstand zum FFH-Gebiet und dessen Belange werden im Umweltbericht und in der FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht, die Ergebnisse werden mit dem Entwurf ausgelegt.

Ein Bebauungsplan legt den Nutzungszweck der betreffenden Fläche verbindlich fest. Ein Sondergebiet Hochtechnologie ist ein Gebiet mit einem besonderen, konkret festgelegten Nutzungszweck. In Zschortau verhindert diese Festsetzung, dass auf der Fläche geringerwertige gewerbliche oder industrielle Nutzungen entstehen. Das Gebiet kann dann nur für die Entwicklung von hochtechnologischen Anlagen mit gemeinhin hoher Wertschöpfung genutzt werden. Strikte Vorgaben als Festsetzungen zu Lärm, Licht, Verkehr und Gestaltung schützen die Nachbarschaft und beugen Konflikten vor. Abwärmenutzung, Energieversorgung und E-Mobilität werden direkt in der Planung mitgeregelt. Gemeinde, Anwohner und Investor erhalten so einen verlässlichen Rahmen für eine geordnete Entwicklung des Standorts. Zulässig sind nur Nutzungen, die zu der jeweiligen Entwicklung gehören – hier Rechenzentrumsmodule, Büro und Schulung, Forschung, Anlagen für Energie und Kühlung, Speicher und E-Mobilität sowie Sicherheitstechnik und Regenwasserbewirtschaftung.

Ein Rechenzentrum ist kein klassischer Industrie- oder Produktionsbetrieb. Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen sowie der dauerhafte, auch nächtliche LKW- und Pendlerverkehr entfallen, wie ihn etwa ein Logistikzentrum auf derselben Fläche mit sich brächte. Geräusche entstehen im Wesentlichen an den Kühlanlagen. Wie hoch die Belastung an den nächstgelegenen Wohnbebauungen tatsächlich ausfällt, untersucht derzeit ein Schallgutachter; die Ergebnisse werden spätestens mit dem Entwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt, Vorentwürfe befinden sich in den Unterlagen zur Veranstaltung vom 27.08.2026. Auch die Verkehrsumfänge werden im laufenden Verfahren durch ein Verkehrsgutachten untersucht. Im Vergleich zur aktuell genehmigten Nutzung nehmen die Emissionen für die in der 1. Änderung geplante Nutzung ab.

Gekühlt wird in geschlossenen Kreisläufen. Eine Entnahme von Trink- oder Grundwasser für Kühlzwecke ist nicht gestattet, ebenso wenig eine Aufheizung von Gewässern – der Region wird kein Trink- oder Grundwasser entzogen. Die Entnahme von Grund- oder Trinkwasser für Kühlzwecke oder das Rückkühlen in Gewässer wird über den städtebaulichen Vertrag verbindlich ausgeschlossen. Der Wasserbedarf beschränkt sich auf die Erstbefüllung der Kreisläufe mit Industriewasser, Sanitärwasser für die Beschäftigten wird dauerhaft dem Trinkwassernetz entnommen; Löschwasservorhaltung wird über eine eigene Löschwasseranlage auf dem Gelände gedeckt, darüber hinaus im Ernstfall dem Trinkwasser entnommen. Wie viel Trinkwasser für die Bewässerung von (Rank-)Pflanzen benötigt wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Hierzu soll zunächst das anfallende Regenwasser auf dem Gelände gesammelt und für Beregnungszwecke verwendet werden; darüber hinaus wird es versickert und gedrosselt in die alten Lober-Arme geleitet, was zu einem natürlichen Wasserhaushalt beiträgt und den Grundwasserstand stützt. Diese Regelungen werden ebenso verbindlich im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben, die Wasserbehörde des Landkreises prüft sie im Verfahren.

Im überregionalen Stromnetz in Mitteldeutschland sind umfangreiche Strommengen verfügbar. Diese stammen meist aus Solar- und Windparks und werden, wenn sie nicht in der Region verbraucht werden, über Fernleitungen wie beispielsweise den Südlink nach Süd- und Westdeutschland geleitet. Dieser Fall der Weiterleitung ist heute schon sehr oft tägliche Praxis. Das verursacht zusätzliche Netzkosten. Daher sollte der Strom dort verbraucht werden, wo er entsteht, in unserer Region.

Die Versorgung ist über ein ohnehin geplantes und im Bau befindliches Umspannwerk bei Delitzsch der 50Hertz bzw. MITNETZ STROM vorgesehen, das über eine ebenso auch bereits geplante 110-kV-Trasse mit dem Plangebiet verbunden wird. Dafür liegen Lieferzusagen des Netzbetreibers vor. Parallel wird untersucht, ob für die Endausbaustufe eine eigene Anbindung an das 380-kV-Übertragungsnetz sinnvoll ist. Eine solche Leitung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans, sondern würde ein eigenes Raumordnungsverfahren mit Prüfung von Trassenvarianten und erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen. Das Umspannwerk für das Rechenzentrum selbst entsteht innerhalb des Plangebiets. Wir werden die Ergebnisse dieser Prüfung veröffentlichen, sobald sie vorliegen.

Das Rechenzentrum bezieht seinen Strom zu 100 % aus Ökostrom. Dabei werden bestehende und neue Anlagen einbezogen in PPA Verträge. Solche Verträge stabilisieren bestehende Anlagen und ermöglichen den Bau neuer Anlagen – das Rechenzentrum schafft damit zusätzliche erneuerbare Erzeugung. Richtig ist aber auch, dass bereits heute im Gebiet der Mitnetz ein Überschuss an erneuerbarem Strom vorhanden ist. Die Mitnetz speist einen Großteil dieses Überschussstromes in das Übertragungsnetz der Firma 50Hertz, diese wiederum „exportiert“ diesen Überschussstrom über Fernleitungen (z. B. Südlink) in Netzgebiete in Süd- und Südwestdeutschland.

Nein, die Stromkosten steigen nicht durch das Rechenzentrum, denn die Stromkosten sind durch das Rechenzentrum nicht beeinflussbar. Die Stromkosten werden am Markt geregelt und sind nicht durch Verbraucher, egal ob klein (private Haushalte oder groß z.B. Rechenzentrum) beeinflussbar.

Nein. Die Kosten für den Netzanschluss trägt das Projekt. Der Baukostenzuschuss an den Verteilnetzbetreiber MITNETZ STROM liegt insgesamt bei über 60 Millionen Euro und wird nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln berechnet.

Richtig ist, dass das Stromnetz in der Region ohnehin ausgebaut wird – unter anderem das Umspannwerk Delitzsch, die 50Hertz-Trasse Delitzsch-Taucha oder die weiteren im Netzentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen. Diese wurden unabhängig vom Rechenzentrum bereits weit vor Planung des Rechenzentrums beschlossen, weil insbesondere die Erzeugung regenerativen Stroms aus Solar und Wind in Mitteldeutschland wächst. Den Ausbau zahlen alle Netzkunden über die Netzentgelte, mit oder ohne RZZR.

Richtig ist auch, dass ein großer, stetiger Abnehmer als Verbraucher die Auslastung des Netzes besser ausgleicht und ein Beitrag zur besseren Netzstabilität leistet. Mehr Verbraucher als Gegenstück zu den Erneuerbaren Erzeugern (Wind, Solar) reduzieren die Abregelungen der Erneuerbaren, da im Netzgebiet der Mitnetz (Mitteldeutschland und Brandenburg) ein Überschuss an Strom, insbesondere an Erneuerbarem Strom vorherrscht. MITNETZ STROM musste 2024 an 225 Tagen Wind- und Solaranlagen abschalten, weil der Strom keinen Abnehmer fand – auch das zahlen alle Netzkunden. Bezieht das Rechenzentrum diesen Strom, wirkt das preisdämpfend. Ebenso preisdämpfend wirken Netzausbaukosten für überregionale (Ab-)Leitungen – beispielsweise „Südlink“ zur Ableitung des in der Mitteldeutschen Region überschüssigen Stroms nach Bayern und Baden-Württemberg. Sie gehen auch in die Netzkosten ein.

Nein. Im Mitteldeutschen Raum besteht ein Überschuss an Strom und erneuerbarem Strom. Die überregionalen 380kV Leitungen der 50Hertz haben große freie Kapazitäten für die Stromabnahme, auch als Gegenstück zu den vielen Einspeisepunkten. Zudem: Die Anschlussleistung von 500 MW wird nicht auf einmal, sondern in Ausbaustufen über mehrere Jahre abgerufen. Netzkapazität wird vom Netzbetreiber nur für konkrete, mit Baurecht und Verträgen hinterlegte Vorhaben reserviert. Sie verfällt, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Fristen genutzt wird. Daher werden Bebauungsplan, Kaufvertrag und Netzanschlussvereinbarung in einem parallelen Verfahren nebeneinander entwickelt. Die Netzausbaupläne von MITNETZ STROM und 50Hertz berücksichtigen den Bedarf des Rechenzentrums bereits heute in den Planungen, sodass für weitere Ansiedlungen in der Region keine Kapazität verloren geht.

Die Abwärme des Rechenzentrums soll möglichst nicht ungenutzt entweichen. Der Betreiber verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag, sie an der Grundstücksgrenze für Wärmenetze bereitzustellen – über die gesetzliche Pflicht des Energieeffizienzgesetzes hinaus, das ab Juli 2028 eine Nachnutzung von 20 % vorschreibt. Gespräche laufen u.a. mit den Stadtwerken Leipzig.

Richtig ist, dass ein Wärmenetz Abnehmer braucht und die kommunale Wärmeplanung von Rackwitz bisher auf dezentrale Lösungen setzt. Findet sich kein externer Abnehmer, wird die Wärme komplett über die Rückkühler auf den Dächern abgeführt. Wie sich das auf das lokale Klima auswirkt, klärt ein Mikroklimakonzept, das spätestens zur Auslegung des Entwurfs im Frühjahr 2027 vorliegt – also bevor entschieden wird.

Diese Zahlen stammen aus einer internationalen Auswertung von Satellitendaten zu Oberflächentemperaturen bestehender, meist älterer Rechenzentren in anderen Klimazonen auf anderen Kontinenten (mehrheitlich Amerika). Sie beschreiben die Temperatur auf den Gebäuden selbst, nicht die Lufttemperatur in der Umgebung oder gar der umliegenden Wohnorte.

Für das RZZR-Rechenzentrum und den Standort Zschortau und Lemsel sind drei Faktoren entscheidend: Andere, deutlich strengere gesetzliche Vorgaben (und damit technische Umsetzungen in Deutschland als beispielsweise in Amerika), Abstand der Wohnbebauung und das umfangreiche neu geschaffene Grün.

Die Abwärme wird über die Lüftungsanlagen auf den Dächern abgegeben und wird vor allem nach oben entweichen. Durch thermische Effekte ist eine großflächige Ableitung nach oben und nicht in die Fläche der Wärme gewährleistet, so dass wahrnehmbare Effekte in der Umgebung des Rechenzentrums nicht zu erwarten sind.

Zwischen Rechenzentrum und Wohnbebauung liegen mehr als 300 Meter, dazwischen der dreireihige Gehölzgürtel und die Ausgleichsflächen im Westen. Umfangreiche zusätzlich begrünte Flächen, viele Anpflanzungen oder Versickerung des Regenwassers und die Wiederbelebung der alten Lober-Arme wirken einer Erwärmung entgegen. Das Mikroklimakonzept berechnet die Wirkung an den nächstgelegenen Wohnhäusern u.a. für den Sommerfall mit Vollast, die Ergebnisse werden öffentlich ausgelegt. Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten deuten darauf hin, dass die Auswirkungen auf das Umfeld außerhalb des Rechenzentrum-Campus gering ausfallen.

Jedes Gebäudemodul erhält eine unterbrechungsfreie Stromversorgung aus Batterien und Netzersatzaggregaten. Die Batterien überbrücken kurze Störungen, die Aggregate laufen nur bei einem längeren Netzausfall und für vorgeschriebene Testläufe. Getestet wird nicht der gesamte Standort auf einmal, sondern modulweise, tagsüber an Werktagen, typischerweise max. eine Stunde pro Aggregat und Monat. Nächtliche Testläufe werden im städtebaulichen Vertrag ausgeschlossen. Bevorratet wird der Kraftstoff in doppelwandigen, überwachten Tanks. Vorgesehen sind Aggregate nach dem Stand der Technik mit SCR-Abgasnachbehandlung, vergleichbar mit „AdBlue“ beim Dieselmotor, ein späterer Betrieb mit E-Fuels ist vorbereitet. Es gelten die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die Schornsteinhöhen ergeben sich ebenso aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Batterien allein können einen Netzausfall über Stunden nicht überbrücken, deshalb kommt kein Rechenzentrum ohne Aggregate aus.

Die Geräusche entstehen an den Rückkühlern auf den Dächern, die mit einer Sicht- und Lärmschutzfassade eingehaust werden. Nach derzeitigem Planungsstand liegt der Pegel direkt an der Anlage bei maximal 95 dB(A), an den nächstgelegenen Wohnhäusern in Lemsel, Zschortau und der Friedenssiedlung deutlich darunter. Einzuhalten sind die Richtwerte der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete, 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht. Diese Werte sind keine Zielgröße, sondern eine Obergrenze, die der Betreiber an jedem Wohnhaus einhalten muss. Der Vorhabenträger strebt an, den Nachtwert zu unterschreiten. Der Verkehr erzeugt auf der B 184 heute an denselben Häusern höhere Pegel als das Rechenzentrum künftig. Die Schallprognose wird mit dem Entwurf 2027 ausgelegt.

Verkehrs- und Gewerbelärm werden rechtlich getrennt bewertet, weil sie unterschiedlich wirken und unterschiedlichen Regelwerken unterliegen. Das Schallgutachten für das RZZR weist deshalb den Gewerbelärm eigenständig nach – der Fluglärm des Flughafens Leipzig/Halle wird dadurch nicht „weggerechnet“, sondern gesetzlich separat betrachtet werden. Tieffrequente Geräusche von Ventilatoren und Aggregaten werden gesondert nach DIN 45680 untersucht, die Einhausung der Rückkühler und die Schornsteine sind gezielt auf diese Anteile ausgelegt. Anregungen aus der Beteiligung, z.B. zu einem zusätzlichen Lärmschutz in Richtung Lemsel, werden in der Abwägung geprüft und können als Festsetzung in den Bebauungsplan oder als Maßnahme in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

Das wird derzeit untersucht. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird seit Herbst 2025 erarbeitet, Untersuchungsraum und Kartierungsumfang wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen abgestimmt. Erfasst werden Brutvögel, Rastvögel, Fledermäuse am Loberaltlauf, Feldhamster, Amphibien, Reptilien und die Biotoptypen des gesamten Plangebiets. Ein Sachstandsbericht (Stand Juni 2026) ist auf rzzr.de bei den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung einsehbar. Die Kartierungen werden im Oktober 2026 abgeschlossen, die artenschutzrechtliche Bewertung mit den daraus abgeleiteten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird zur Auslegung des Entwurfs 2027 veröffentlicht – also bevor der Gemeinderat entscheidet. Die Belange des angrenzenden FFH-Gebiets werden im Umweltbericht gesondert geprüft.

Unabhängig vom Ergebnis steht bereits im Vorentwurf fest, was das Vorhaben RZZR für Natur und Landschaft leistet. Das Areal erhält einen umlaufenden, mindestens dreireihigen Gehölzgürtel aus heimischen Großbäumen und Sträuchern. Regenwasser wird auf dem Gelände zurückgehalten, versickert und gedrosselt in die alten Lober-Arme geleitet, die so wieder Wasser führen und ein neues Biotop bilden. Die Gestaltung des Geländes und die Bepflanzung folgt dem Standard „animal aided design“. Der westliche Teil des Plangebiets, der nach dem Bebauungsplan von 1992 ebenfalls hätte bebaut werden können, bleibt unbebaut und wird als Naturraum und Ausgleichsfläche entwickelt. Eingriffe, die trotz dieser Maßnahmen verbleiben, werden nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs vollständig kompensiert.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans setzt die Höhe der Hauptgebäude auf maximal 23 Meter fest, Lüftungs- und Technikanlagen dürfen bis 30 Meter reichen, einzelne Schornsteine der Notstromaggregate bis 48 Meter. Geplant sind ca. 12 bis 14 Gebäudemodule mit drei Geschossen und Grundmaßen von etwa 50 × 100 Metern, wobei die konkrete Ausgestaltung des Campus erst im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt wird. Die Rückkühler auf den Dächern werden mit einer Sicht- und Lärmschutzfassade eingehaust. Um das Gelände läuft ein mindestens dreireihiger Gehölzgürtel aus Großbäumen. Die Visualisierungen auf rzzr.de zeigen den Stand des Vorentwurfs in genau diesen Dimensionen. Zur Auslegung des Entwurfs 2027 werden maßstäbliche Ansichten aus Zschortau, Lemsel und von der B 184 veröffentlicht, damit jede und jeder die Wirkung selbst beurteilen kann. Vergleiche mit ähnlichen Gewerbebauten wie Beiersdorf passen nicht, weil durch Begrünung, Grüngürtel und Distanz zu den Siedlungen eine wesentlich landschaftsverbundenere Wahrnehmung erzeugt wird.

Rechenzentren werden auf Nutzungszeiträume von 40 Jahren und mehr ausgelegt. Die Technik in den Hallen wird über die Jahre regelmäßig erneuert, die Gebäude bleiben – ein Rechenzentrum ist nach zehn Jahren nicht überholt, sondern modernisiert. Sollte der Betrieb einmal enden, gelten Kreislaufwirtschaftsgesetz und Ersatzbaustoffverordnung mit strenger Trenn- und Verwertungspflicht. Die Gebäude sind so geplant, dass sie auch für andere gewerbliche oder technische Nutzungen umgebaut werden können und somit eine Drittnutzungsmöglichkeit besteht.

Die Gutachten zu Lärm, Verkehr, Artenschutz, Mikroklima und Umwelt werden von unabhängigen, öffentlich bestellten oder nach Fachrecht anerkannten Büros erstellt. Dass der Vorhabenträger sie beauftragt, ist im Baugesetzbuch so vorgesehen und bei jedem Bauleitplanverfahren üblich. Die Hoheit über das gesamte Bebauungsplanverfahren hat immer die Gemeinde selbst, damit liegt auch die Kontrolle über die Gutachten bei der Gemeinde. Die Gemeinde Rackwitz prüft die Gutachten, alle Gutachten werden ebenso über die Fachbehörden des Landratsamt Nordsachsen, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie geprüft sowie im Rahmen der Beteiligung auch an die anerkannten Naturschutzverbände – darunter der BUND – als Träger öffentlicher Belange zur Prüfung und Stellungnahme übersandt. Jedes Gutachten wird mit dem Entwurf vollständig ausgelegt, sodass es auch von Dritten geprüft und nachgerechnet werden kann.

Derzeit liegt die Änderung des B-Plans der Gemeinde nicht zur Entscheidung vor. Das Bauleitplanverfahren ist mehrstufig. Zur frühzeitigen Beteiligung lagen Vorentwurf, Begründung, Verkehrsuntersuchung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vor. Mit dem Entwurf 2027 kommen Umweltbericht, Schallgutachten, Mikroklimakonzept, Entwässerungs- und Regenwasserkonzept, FFH-Verträglichkeitsprüfung hinzu – jeweils mit erneuter Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslage des Entwurfes des Bebauungsplanes inkl. aller Gutachten. Erst danach fasst der Gemeinderat den Satzungsbeschluss, wenn alle Einwände aus der Offenlage berücksichtigt oder abgewogen worden sind. Nachweise zur Energieeffizienz und zur Abwärmenutzung nach dem Energieeffizienzgesetz gehören von Gesetzes wegen in das Bauantrags- und Genehmigungsverfahren, weil sie die konkrete Anlagentechnik betreffen, die im Bebauungsplan nicht festgesetzt wird. Alle Aspekte, die man in einem Bebauungsplan regeln kann, werden dort festgesetzt. Das sind insbesondere Höhe, Fläche, Begrünung, Regenwasser und Lärmschutz. Was er nicht regeln kann, wird im städtebaulichen Vertrag vereinbart, dessen Grundzüge im Rahmen der Offenlage vorgestellt werden.

Ein Rechenzentrum ist eine Investition im Milliardenbereich mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren und mehr. Betreiber und finanzierende Banken setzen dafür Grundstückseigentum voraus, Pacht- oder Erbbaurechtsmodelle sind in dieser Größenordnung nicht finanzierbar. Die Gemeinde gibt mit dem Verkauf ihre Steuerungsmöglichkeiten nicht ab, sondern verlagert sie. Der Bebauungsplan legt Nutzung, Höhe, Grünordnung, Wasser- und Lärmschutz verbindlich fest, der städtebauliche Vertrag regelt Abwärme, Rückbau, Ausgleich und die Leistungen für die Gemeinde, und der Kaufvertrag enthält konkrete Bedingungen, wonach das Grundstück erst rechtsverbindlich an den Betreiber übergeht. Diese Regelungen gelten gegenüber jedem späteren Eigentümer. Der Kaufpreis fließt bei wirksamen Kaufvollzug zum Satzungsbeschluss in den Gemeindehaushalt.

Die 500 MW sind die Anschlussleistung für den Vollausbau, der sich über einen Zeitraum von ca. 4-5 Jahren und mehrere Bauabschnitte erstreckt. Die erste Ausbaustufe liegt bei 50-70 MW. Neue Standorte in Deutschland werden heute als Campus mit mehreren Gebäuden geplant, im Großraum Frankfurt, in Berlin-Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern und in Nordrhein-Westfalen sind Projekte mit 300 bis 1.000 MW in Planung oder im Bau. Zudem besteht in Taucha bei Leipzig mit dem DE-CIX der einzige ostdeutsche Datenknoten, welcher für einen guten Netzanschluss von Vorteil ist. Die Größe hat sogar einen Vorteil für die Gemeinde. Netzanschluss, Grüngürtel, Regenwasserkonzept und Abwärmeanschluss werden einmal für den gesamten Standort geplant und vertraglich geregelt, statt in vielen Einzelvorhaben.

Solarstrom ist Teil des Konzepts. Der Vorentwurf lässt sie auf allen Dächern zu, was jedoch aufgrund der bereits umfangreichen vorhandenen technischen Einrichtungen nur limitiert umsetzbar ist. Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage anstelle des Rechenzentrums wäre für die Gemeinde die schlechtere Lösung. Sie würde nahezu die gleiche Fläche belegen, bringt keine Arbeitsplätze, kaum Gewerbesteuer und eine Pacht von wenigen tausend Euro je Hektar und Jahr. Zudem erzeugt sie Strom in einer Region, die ihn heute schon nicht abtransportieren kann – die Abregelungen von MITNETZ STROM zeigen das. Ein Rechenzentrum ist genau der Abnehmer, den neue Solar- und Windparks in Mitteldeutschland brauchen. Deshalb strebt der Vorhabenträger Lieferverträge mit neu errichteten Anlagen in der Region an, mit denen Landwirte und Flächeneigentümer im Umland Pachteinnahmen erzielen können.

Die Gewerbesteuer wird nicht zwischen Gemeinde und Betreiber vereinbart, sondern entsteht nach dem Gewerbesteuergesetz. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten wird sie zwischen den Gemeinden zerlegt, bisher vor allem nach Arbeitslöhnen. Die Bundesregierung hat im September 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Gewerbesteuer von Rechenzentrumsbetreibern künftig zu 90 % dort anfallen soll, wo der Strom verbraucht wird – also in Rackwitz. Der Entwurf gilt in seiner jetzigen Fassung für Unternehmen, deren Geschäftszweck der Betrieb von Rechenzentren ist. Für die Betreiberauswahl ist das ein Kriterium. Ein Betreibermodell, das die Gewerbesteuer nach Rackwitz bringt, liegt im Interesse von Gemeinde und Entwickler gleichermaßen.

Für die Gemeinde war dennoch von Beginn an wichtig, dass mit dem Vorhaben dauerhafte und planbare wirtschaftliche Effekte entstehen können – bei einem Projekt dieser Größenordnung ein wesentlicher Aspekt der kommunalen Abwägung.

Unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens werden die Leistungen für die Gemeinde im städtebaulichen Vertrag geregelt (siehe „Wie kann die Gemeinde laufende Einnahmen sicherstellen?“).

Gemeinde und Vorhabenträger schließen nach dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und vor Übertragung des Grundstücks zivilrechtliche Vereinbarungen. Darin werden zusätzliche Maßnahmen festgelegt, die konkret zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde beitragen – orientiert unter anderem an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). So wirken die wirtschaftlichen Effekte des Projekts nicht nur im Steueraufkommen, sondern unmittelbar vor Ort.

AM:PM Grund entwickelt den Standort. Dazu gehören Baurecht, Netzanschluss, Erschließung, Grünordnung und die vertraglichen Zusagen gegenüber der Gemeinde. Dieses Vorgehen ist in der Rechenzentrumsbranche üblich, weil kein Betreiber ein Vorhaben dieser Größe ohne gesichertes Baurecht und gesicherten Netzanschluss prüft. Die Auswahl des Betreibers erfolgt parallel zum Entwurfsverfahren bis zum Satzungsbeschluss. Infrage kommen deutsche und europäische Rechenzentrumsbetreiber ebenso wie internationale Cloud-Anbieter. Entscheidend für die Gemeinde ist nicht der Name, sondern die vertragliche Absicherung. Alle Festsetzungen des Bebauungsplans und alle Regelungen des städtebaulichen Vertrags gelten für jeden Betreiber und jeden Rechtsnachfolger. Sobald ein Betreiber feststeht, wird er sich in Rackwitz vorstellen.

Der Kaufvertrag zwischen Gemeinde und AM:PM Grund sieht einen Vollzug erst dann vor, wenn ein Betreiber gefunden ist und die bauliche Umsetzung tatsächlich beginnt sowie alle Besicherungen der Gemeinde vorliegen. Das Sondergebiet Hochtechnologie lässt neben Rechenzentren Büro-, Forschungs- und Energieanlagen zu, sodass die Fläche auch dann nutzbar bleibt. Bis zur Bebauung wird das Areal weiter landwirtschaftlich bewirtschaftet. Aus Sicht des Entwicklers ist das Risiko überschaubar. Die Nachfrage nach großen, netzseitig gesicherten Standorten in Deutschland übersteigt das Angebot deutlich.

Auf drei Ebenen. Erstens der Bebauungsplan. Seine Festsetzungen – Gebäudehöhe, Begrünung, Regenwasser, Beleuchtung, Lärmschutz – sind Ortsrecht und gelten für jeden Bauantrag. Zweitens die Genehmigungen. Lärm- und Abgasgrenzwerte werden in der Baugenehmigung, welche auch die Nutzungsgenehmigung beinhaltet, und in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgeschrieben und vom Landratsamt Nordsachsen überwacht. Drittens der städtebauliche Vertrag. Er wird mit einer Rechtsnachfolgeklausel geschlossen, jeder Käufer muss in ihn eintreten, Verstöße sind mit Vertragsstrafen bzw. Sicherheitsleistungen unterlegt. Die Gemeinde verhandelt diese Verträge nicht allein, sondern mit eigener Rechtsberatung. Auch die Anwohner haben Rechte. Wer sich durch Lärm oder Abgase beeinträchtigt sieht, kann sich an die Immissionsschutzbehörde wenden, die Messungen anordnen kann.

Die AM:PM Grund Rackwitz GmbH ist die Projektgesellschaft für die Entwicklungsphase, ihr Sitz ist Berlin. Ein Gewinn aus der Entwicklung entsteht erst, wenn das Grundstück an einen Betreiber übergeht, und wird nach den allgemeinen Regeln versteuert. Für die Gemeinde ist die Entwicklungsgesellschaft aber nicht die wesentliche Einnahmequelle. Das sind der Kaufpreis für die Fläche, die im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen und über Jahrzehnte die Gewerbesteuer des Betreibers, der das Rechenzentrum in Rackwitz betreibt. Die Grundsteuer auf Gebäude dieser Größe kommt hinzu.

Selbst eine Niederlassung in Rackwitz würde die Besteuerung der AM:PM Grund Rackwitz GmbH nicht ändern, solange der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung weiterhin in Berlin bleibt, wo die Unternehmensgruppe ihren Sitz hat.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass Rechenzentren die Immobilienwerte in ihrer Umgebung mindern. Die Erfahrung aus Standorten wie Frankfurt, Hanau oder Biere zeigt das Gegenteil. Rechenzentren bringen qualifizierte Arbeitsplätze, Investitionen in Strom- und Glasfasernetze und Gewerbesteuer, die in Schulen, Kitas, Straßen und die weitere Gemeindegestaltung fließen – Faktoren, die eine Gemeinde für Zuzug attraktiv machen. Anders als bei Logistik- oder Industrieansiedlungen gibt es keinen Schwerlastverkehr durch die Ortsteile. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Entwicklung der Grundstückswerte von einem gesicherten Angebot zeitgemäßer Arbeitsplätze profitiert.

Entschieden wird öffentlich und in mehreren Schritten im Gemeinderat Rackwitz. Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag bis zum 13. September 2026 aus und kann auf der Homepage rzzr.de, der Gemeinde oder im Rathaus eingesehen werden. Während dieser Frist konnten jede und jedes Bedenken, Anregungen und Einwendungen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans einreichen. Alle Stellungnahmen wurden in eine Abwägungstabelle aufgenommen, fachlich bewertet und münden in einen Abwägungsvorschlag ein. Im zweiten Quartal 2027 folgt die Auslegung des Entwurfs mit erneuter Gelegenheit zur Stellungnahme – inkl. Erstellung einer Abwägungstabelle und bei Änderungsbedarf weiterer Abstimmung mit der Öffentlichkeit und der Gemeinde. Zwischen den Terminen ist das Projektbüro in Zschortau nach Vereinbarung ansprechbar, weitere Veranstaltungen zu einzelnen Fachthemen sind vorgesehen. Erst danach erfolgen voraussichtlich im vierten Quartal 2027 die Erstellung der Satzung des Bebauungsplanes, des städtebaulichen Vertrages und der finalen Erschließungsplanung. Danach fasst der Gemeinderat den Beschluss über Satzung und städtebaulichen Vertrag.

Ja. Es sind rund 150 direkte Arbeitsplätze geplant. Zudem gibt es Chancen für Ausbildung und Weiterbildung. Zusätzliche Arbeitsplätze entstehen indirekt durch für das Rechenzentrum tätige Dienstleister und Zulieferer.

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